1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 23.01.2024 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Zulage aus Gründen der Gleichbehandlung.
Die Beklagte betreibt in U-Stadt eine Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Die Beklagte ist nicht tarifgebunden, war aber zeitweise Mitglied in einem Diakoniewerk, weshalb in den Arbeitsverträgen der vor dem 01.05.2003 eingestellten Arbeitnehmer/innen auf die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (
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