Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2024 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch über die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.
Der am XX. August 19XX geborene Kläger war seit dem 01. Juli 2021 bei der Beklagten als Baumanager für technische Gebäudeausrüstung in H. im Rahmen einer 40-Stundenwoche zu einer monatlichen Vergütung von 4.200,00 € brutto beschäftigt (Anstellungsvertrag, Anlage K 1 - Bl. I.82 d.A.).
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