Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juli 2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.621,76 EUR (in Worten: Eintausendsechshunderteinundzwanzig und 76/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten daraus ab 12. September 2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 33 %, die Beklagte 67 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Zahlung einer Vertragsstrafe, weil die Frist für eine ordentliche Kündigung nicht gewahrt wurde.
Die Klägerin, eine GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, betreibt eine internationale, private Ersatzschule in Steinbach/Taunus.
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