Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Juni 2023 -
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Wechselschichtzulage, von Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Vergütung für Rufbereitschaft.
Der Kläger wurde zum 1. Juni 2013 von dem Beklagten, der als gemeinnütziger Verein ua. einen Rettungsdienst betreibt, als Notfallsanitäter eingestellt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der 3. Manteltarifvertrag für die Beschäftigten beim ASB Landesverband Hessen e.V. (
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|