1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bautzen vom 6.3.2024 hinsichtlich der Ratenhöhe
abgeändert
2. Die Klägerin hat monatliche Raten in Höhe von 183,00 € auf die Prozesskosten zu zahlen.
I.
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