1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.04.2024 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch um Forderungen des Klägers auf Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Entschädigung und in diesem Zusammenhang um die Frage, ob die Beklagte Pflichten aus der
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