ArbG Frankfurt/Main, vom 04.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 9724/20
LAG Frankfurt/Main, vom 16.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 1381/21
Zahlungsanspruch eines Beschäftigten auf die zur Tilgung eines im Zusammenhang mit der Schulung zum Flugzeugführer eingeräumten Darlehens einbehaltene Vergütung; Schulungsvertrag und Darlehensvertrag als ein einheitliches Rechtsgeschäft
BAG, Urteil vom 16.04.2024 - Aktenzeichen 9 AZR 199/23
DRsp Nr. 2024/10551
Zahlungsanspruch eines Beschäftigten auf die zur Tilgung eines im Zusammenhang mit der Schulung zum Flugzeugführer eingeräumten Darlehens einbehaltene Vergütung; Schulungsvertrag und Darlehensvertrag als ein einheitliches Rechtsgeschäft
Orientierungssätze:1. Der zwischen dem Flugschüler und der Fluggesellschaft zum Zwecke der Schulungsfinanzierung geschlossene Darlehensvertrag stellt ein einheitliches Rechtsgeschäft mit dem Schulungsvertrag dar, den der Flugschüler mit einer Tochtergesellschaft der Fluggesellschaft schließt (Rn. 19 ff.).2. Das einheitliche Rechtsgeschäft aus Schulungsvertrag und Darlehensvertrag ist einer AGB-Kontrolle anhand der Vorgaben in § 307 Abs. 1BGB zu unterziehen (Rn. 22). Flugschüler sind Verbraucher (Rn. 23).3. Keine unangemessene Benachteiligung des Flugschülers wegen des Risikos einer wertlosen Teilschulung ist anzunehmen, wenn der Schulungsvertrag einen Anspruch auf Vermittlung aller für den Erwerb der angestrebten Pilotenlizenz erforderlichen Schulungsinhalte verschafft (Rn. 39 ff.).
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