I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 05. Juli 2023 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Eingruppierung und Einstufung des Klägers, sowie um die Frage der Zusage einer Vollzeitbeschäftigung.
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