LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.06.2024
6 Sa 224/23
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; SchulLbVO RP; EntgeltO-L Abschn. 2 Nr. 1 TV; EntgeltO-L Abschn. 2 Nr. 2 TV; TV-L § 12; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 05.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 967/22

Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Eingruppierung und Einstufung des Arbeitnehmers; Zusage einer Vollzeitbeschäftigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.06.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 224/23

DRsp Nr. 2024/13970

Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Eingruppierung und Einstufung des Arbeitnehmers; Zusage einer Vollzeitbeschäftigung

Abschnitt 2 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 TV EntgeltO-L kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass Lehrkräfte, die ihre pädagogischen Fähigkeiten auf einem anderen Weg erworben haben, Lehrkräften mit abgeschlossenem Lehramtsstudium gleichzustellen sind.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 05. Juli 2023 - 3 Ca 967/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; SchulLbVO RP; EntgeltO-L Abschn. 2 Nr. 1 TV; EntgeltO-L Abschn. 2 Nr. 2 TV; TV-L § 12; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Eingruppierung und Einstufung des Klägers, sowie um die Frage der Zusage einer Vollzeitbeschäftigung.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.