Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Mai 2024 -
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Mai 2024 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat der Kläger 90 % und die Beklagte 10 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsverfahren über eine Geldentschädigung wegen eines Verstoßes gegen die
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