Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 19.12.2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Zuerkennung des Merkzeichens aG.
|
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|