Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 15.7.2024 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen.
In der Hauptsache begehrt die Klägerin von der Beklagten Tantiemezahlungen für das Jahr 2011 in Höhe von 3.638,26 € brutto sowie für das Jahr 2012 4.439,12 € brutto.
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