Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 11. Oktober 2023 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 253,91 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten darüber, ob eine tarifvertraglich geregelte Obergrenze von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zulässig ist.
Der Kläger ist seit dem 1. Juni 1987 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Kassierer, zuletzt als Kassenleiter beschäftigt.
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