ArbG Kiel, vom 25.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ga 7 c/24
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im einstweiligen Verfügungsverfahren betreffend das Nichtbestehen von arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien (hier: § 9 II Lizenzordnung Spieler der DFL); Gerichtliche Abkürzung der Berufungsbegründungsfrist zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes; Schutz des Interesses des Arbeitnehmers an gleicher Mobilität
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.08.2024 - Aktenzeichen 4 SaGa 2/24
DRsp Nr. 2024/14496
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im einstweiligen Verfügungsverfahren betreffend das Nichtbestehen von arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien (hier: § 9 II Lizenzordnung Spieler der DFL); Gerichtliche Abkürzung der Berufungsbegründungsfrist zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes; Schutz des Interesses des Arbeitnehmers an "gleicher Mobilität"
1. Ausnahmsweise kann im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Feststellungsantrag des Inhalts zulässig sein, dass zwischen den Vertragsparteien keine arbeitsrechtlichen Beziehungen bestehen (hier: § 9 II Lizenzordnung Spieler der DFL).2. Im begründeten Einzelfall ist das Gericht gehalten, trotz § 66 I 5 ArbGG (nur Fristverlängerung) die Berufungsbegründungsfrist abzukürzen, um im Lichte des Art. 19 IV GG dem einstweiligen Rechtsschutz begehrenden Kläger effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (hier: Obsiegen des Verfügungsklägers in erster Instanz).
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