LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 20.08.2024
4 SaGa 2/24
Normen:
ZPO § 940; ZPO § 224 Abs. 2; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 5; GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 929 Abs. 2; ZPO § 927 Abs. 1; BGB § 622 Abs. 6; BGB § 134; Lizenzordnung Spieler DFL § 9 Abs. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2025, 14
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 25.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ga 7 c/24

Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im einstweiligen Verfügungsverfahren betreffend das Nichtbestehen von arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien (hier: § 9 II Lizenzordnung Spieler der DFL); Gerichtliche Abkürzung der Berufungsbegründungsfrist zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes; Schutz des Interesses des Arbeitnehmers an gleicher Mobilität

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.08.2024 - Aktenzeichen 4 SaGa 2/24

DRsp Nr. 2024/14496

Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im einstweiligen Verfügungsverfahren betreffend das Nichtbestehen von arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien (hier: § 9 II Lizenzordnung Spieler der DFL); Gerichtliche Abkürzung der Berufungsbegründungsfrist zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes; Schutz des Interesses des Arbeitnehmers an "gleicher Mobilität"

1. Ausnahmsweise kann im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Feststellungsantrag des Inhalts zulässig sein, dass zwischen den Vertragsparteien keine arbeitsrechtlichen Beziehungen bestehen (hier: § 9 II Lizenzordnung Spieler der DFL). 2. Im begründeten Einzelfall ist das Gericht gehalten, trotz § 66 I 5 ArbGG (nur Fristverlängerung) die Berufungsbegründungsfrist abzukürzen, um im Lichte des Art. 19 IV GG dem einstweiligen Rechtsschutz begehrenden Kläger effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (hier: Obsiegen des Verfügungsklägers in erster Instanz).