1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. März 2011 -
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22. September 2010 -
3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche, auf betriebliche Gründe gestützte Kündigung beendet wurde. Die Klägerin hat die Klage ausweislich der Klageschrift gegen zwei Beklagte - die O S.A. (Beklagte oder [sog.] Beklagte zu 1.) und die E S.A. ([sog.] Beklagte zu 2.) - gerichtet.
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