Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 10.05.2011 –
Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob der Kläger für Fahrtzeiten zu auswärtigen Baustellen neben der im einschlägigen Lohntarifvertrag vorgesehenen Auslösung Stundenlöhne beanspruchen kann.
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