Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 19.09.2024 -
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses einen Weiterbeschäftigungsanspruch sowie über Zeugnisansprüche.
Die Beklagte produziert und vertreibt Plastikteile vornehmlich für den Hygienebereich und beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer.
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