LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 10.10.2024
L 9 SO 56/24 KL
Normen:
AG-SGB IX NRW § 1 Abs. 2 S. 1, 2 Nr. 1;

Zuständigkeit der Landschaftsverbände für die durch die pädagogischen Fachkräfte erbrachte Eingliederungshilfe

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.10.2024 - Aktenzeichen L 9 SO 56/24 KL

DRsp Nr. 2024/15241

Zuständigkeit der Landschaftsverbände für die durch die pädagogischen Fachkräfte erbrachte Eingliederungshilfe

Tenor

Die Beschlüsse der Schiedsstelle vom 12.01.2024 - SchStVerf 07/22, 08/22, 06/23 und 7/23 - werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AG-SGB IX NRW § 1 Abs. 2 S. 1, 2 Nr. 1;

Tatbestand

Die Kläger wenden sich gegen vier Entscheidungen einer Schiedsstelle, mit denen ihre Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit der Beklagten festgestellt und ihnen Auflagen erteilt wurden.