Die Beschlüsse der Schiedsstelle vom 12.01.2024 - SchStVerf 07/22, 08/22, 06/23 und 7/23 - werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen vier Entscheidungen einer Schiedsstelle, mit denen ihre Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit der Beklagten festgestellt und ihnen Auflagen erteilt wurden.
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