I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 11.12.2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei eine Entschädigung in Höhe von € 3.750,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2024 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 75 Prozent und die Klagepartei zu 25 Prozent.
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