LAG München - Urteil vom 19.04.2024
7 Sa 404/23
Normen:
TVöD -VKA § 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 14.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 522/21

Zutreffende Eingruppierung einer Sachbearbeiterin eines Jobcenters; Arbeitsvorgang als Bezugspunkt der tariflichen Bewertung

LAG München, Urteil vom 19.04.2024 - Aktenzeichen 7 Sa 404/23

DRsp Nr. 2024/14154

Zutreffende Eingruppierung einer Sachbearbeiterin eines Jobcenters; Arbeitsvorgang als Bezugspunkt der tariflichen Bewertung

Nach § 12 Abs. 1 TVöD -VKA ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 14.06.2023 - 4 Ca 522/21 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen und im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 14.06.2023 - 4 Ca 522/21 zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD -VKA § 12 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin und sich daraus ergebender Differenzentgeltansprüche für die Vergangenheit.

- - 1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 1. 2. 3. 4.