1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 17.10.2023 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst über die zutreffende Eingruppierung einer Verwaltungsmitarbeiterin in einem Pflegeheim.
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