LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 06.08.2024
5 SLa 2/24
Normen:
TVöD -VKA Entgeltgruppe 6;
Fundstellen:
NJ 2024, 516
öAT 2024, 236
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 17.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 119/23

Zutreffende Eingruppierung einer Verwaltungsmitarbeiterin in einem Pflegeheim auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.08.2024 - Aktenzeichen 5 SLa 2/24

DRsp Nr. 2024/12463

Zutreffende Eingruppierung einer Verwaltungsmitarbeiterin in einem Pflegeheim auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst

1. Das Eingruppierungsmerkmal "vielseitige Fachkenntnisse" fordert im Vergleich zu den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung des Fachwissens dem Umfang nach. Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich auf einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben. 2. Ein erweitertes Fachwissen kann durch Fortbildungen, aber auch durch eigenständiges Lernen und langjährige Erfahrungen auf einem Fachgebiet erworben werden.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 17.10.2023 - 1 Ca 119/23 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD -VKA Entgeltgruppe 6;

Tatbestand

Die Parteien streiten auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst über die zutreffende Eingruppierung einer Verwaltungsmitarbeiterin in einem Pflegeheim.