I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 19. Oktober 2022 - Az.:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich, welcher in einem beim Arbeitsgericht Zwickau geführten Kündigungsrechtsstreit umgekehrten Rubrums zum Az.
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