I. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes A-Stadt vom 19.07.2023 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch um Ansprüche auf Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 28.09. bis 15.10.2022.
I. II. III. IV.|
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