LAG Nürnberg - Urteil vom 05.03.2024
7 Sa 223/23
Normen:
EFZG § 3;
Fundstellen:
BB 2024, 1587
FA 2024, 213
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 19.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 4232/22

Zweifel an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers i.R.v. Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung

LAG Nürnberg, Urteil vom 05.03.2024 - Aktenzeichen 7 Sa 223/23

DRsp Nr. 2024/9288

Zweifel an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers i.R.v. Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung

Soweit der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert ist, tritt hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast wieder derselbe Zustand ein, wie er vor Vorlage der Bescheinigungen bestand. Der Arbeitnehmer ist damit in der Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Entgeltfortzahlungsanspruches. Er muss deshalb seine Krankheiten zumindest in der ihm möglichen laienhaften Art schildern und den erforderlichen Beweis antreten. Letzteres kann durch das Angebot der Einvernahme der behandelnden Ärzte geschehen, wobei in der Benennung der Ärzte als Zeugen auch deren Befreiung von der Schweigepflichtliegt.

Tenor

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes A-Stadt vom 19.07.2023 - 12 Ca 4232/22 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufung noch um Ansprüche auf Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 28.09. bis 15.10.2022.

I. II. III. IV.