1. Das Versäumnisurteil vom 6.6.2024 wird aufrechterhalten.
2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung für den Monat Juli 2022 sowie Urlaubsabgeltung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
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