LAG Köln - Urteil vom 07.08.2024
8 Sa 129/23
Normen:
EFZG § 3;
Fundstellen:
EzA-SD 2025, 5
NZA-RR 2025, 228
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 27.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1377/22

Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit bei zeitlicher Koinzidenz zwischen Kündigungsfrist und Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

LAG Köln, Urteil vom 07.08.2024 - Aktenzeichen 8 Sa 129/23

DRsp Nr. 2025/757

Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit bei zeitlicher Koinzidenz zwischen Kündigungsfrist und Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

1. Eine zeitliche Koinzidenz zwischen Kündigungsfrist und Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Geringe Abweichungen in den Daten reichen nicht aus, um diese zu beseitigen. 2. Neben der zeitlichen Koinzidenz sind keine weiteren Umstände erforderlich, die Zweifel zu rechtfertigen. 3. im Falle der Erschütterung des Beweiswerts trägt der Kläger (wieder) die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 3 Abs. 1 EFZG. Einzelfallentscheidung zur Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Tenor

1. Das Versäumnisurteil vom 6.6.2024 wird aufrechterhalten.

2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung für den Monat Juli 2022 sowie Urlaubsabgeltung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.