ArbG Darmstadt, vom 12.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 177/92
Zwischenzeugnis: Erwähnung der Freistellung als Personalratsmitglied
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.11.1993 - Aktenzeichen 9 Sa 111/93
DRsp Nr. 2001/14562
Zwischenzeugnis: Erwähnung der Freistellung als Personalratsmitglied
Der Arbeitnehmer hat in der Regel einen Anspruch darauf, dass eine Freistellung als Personalratsmitglied in einem Zwischenzeugnis nicht gegen seinen Willen erwähnt wird.