LAG Köln - 06.11.1984 (6 Sa 1324/83)
»[Die Berufungskammer] geht davon aus, daß das bekl. Land eine Beihilfe nur zu gewähren braucht, wenn der Antragsteller der Festsetzungsstelle den Befund mitgeteilt hat, wegen dessen die medizinischen Maßnahmen [...]