LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.06.1985 (6 Ta 27/85)
Es entspricht ständiger Übung der Beschwerdekammer, den Wert des Beschwerdegegenstandes nicht nach der Differenz der Beschwerdewerte, sondern nach der Gebührendifferenz ohne Mehrwertsteuer zu bemessen, die sich aus [...]