LAG Schleswig-Holstein - Beschluß vom 30.08.1993 (4 TaBV 8/93)
Im Juli 1992 streikten Mitarbeiter der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin zahlte mit dem Juli-Gehalt an diejenigen ihrer Arbeitnehmer, die an den Streikmaßnahmen nicht teilgenommen hatten, einen einmaligen Betrag von [...]