OVG Schleswig-Holstein - Beschluß vom 21.01.1993 (5 O 3/93)
Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht den Gegenstandswert gemäß §§ 8 Abs. 1, 10 BRAGO, § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG analog auf 6.000,-- DM festgesetzt. Zwar sehen die Empfehlungen des [...]