LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.09.2016 (16 TaBV 101/15)
Auf Seite 13 des Beschlusses wird unter 3. im dritten Satz folgender Schreibfehler berichtigt: Statt 'Der Arbeitgeber ist verpflichtet...' muss es heißen: 'der Gesamtbetriebsrat'. Es liegt ein von Amts wegen zu [...]