LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 26.06.2024 (L 2 EG 1/21)
1. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 27. Januar 2021 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht [...]