LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 28.08.2024 (L 10 KR 71/24 B ER)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 14. Mai 2024 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. I. Streitig ist die [...]