OVG Sachsen - Beschluss vom 19.12.2024 (6 E 47/24)
Die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Juli 2024 - 6 O 2/24 - werden als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. [...]