VG Stuttgart - Urteil vom 14.10.2024 (16 K 2688/22)
Der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 04.05.2022 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Die Klägerin wendet sich gegen die Untersagung des weiteren [...]