VG Karlsruhe - Urteil vom 06.12.2024 (9 K 2130/23)
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.711,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.05.2023 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger [...]