LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 01.07.2024 (L 2 SO 1469/24 ER-B)
Der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 12. April 2024 wird aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin einstweilen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, längstens für den Zeitraum [...]