§§ 305 Abs. 1 Satz 3, 307, 765 BGB; § 17 VOB/B

Zu §§ 305 Abs. 1 Satz 3, 307, 765 BGB; § 17 VOB/BKeine Vertragserfüllungssicherheit über 10 % für Mängelansprüche nach Abnahme

OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.03.2015 - 23 U 66/14, BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - XI ZR 159/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen), IBR 2016, 396

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 10 % der Auftragssumme, die auch für einen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen Mängelansprüchen zu stellen ist, gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 10 % der Auftragssumme, die auch für einen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen Mängelansprüchen zu stellen ist, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Das gilt erst recht, wenn der Auftragnehmer über die Vertragserfüllungssicherheit hinaus noch eine Gewährleistungssicherheit i.H.v. 5 % der Auftragssumme zu stellen hat."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: