§§ 631, 633 BGB §§ 1, 13 VOB/B

Zu §§ 631 Abs. 1, 633 BGB; § 1 Abs. 1, § 13 Abs. 1 VOB/BAuftragnehmer bestimmt grundsätzlich, wie er die Leistung erbringt

OLG Köln, Beschl. v. 27.01.2014 - Nichtzulassungsbeschwerde v. BGH mit Beschl. v. 18.01.2017 zurückgewiesenIBR 2017, 428

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob der Auftragnehmer in der Wahl der Mittel frei ist, wie er die vereinbarte Leistung erbringt, wenn keine besondere Vereinbarung darüber getroffen worden ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Liegt keine Vereinbarung darüber vor, "wie” das Werk hergestellt wird, legt allein der Auftragnehmer fest, auf welche Art und Weise er die werkvertraglich geschuldete Funktionstauglichkeit herbeiführt.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: