§§ 634, 637 BGB

Zu §§ 634, 637 BGBKlärung der Mängelbeseitigungsmethode bei Vorschussklage - Vorschuss nur in Mindesthöhe bei im Voraus nicht sicher zu bestimmendem Sanierungsumfang

OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.04.2016 - I-22 U 164/15IBR 2017, 311 = NJW-Spezial 2017, 269

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob bereits im Vorschussprozess die konkrete Mängelbeseitigungsmethode festzulegen ist und ob der Vorschuss nur in Höhe der kostengünstigeren Variante zuerkannt werden kann, wenn nicht sicher vorauszusagen ist, ob eine kostengünstige oder eine kostenträchtigere Variante notwendig werden wird.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Die konkrete Mängelbeseitigungsmethode ist im Vorschussprozess grundsätzlich bereits festzulegen. Wenn indes die richtige Sanierungsart bzw. der notwendige Sanierungsumfang im Voraus nicht zu bestimmen ist, dürfen mit der Vorschussklage nur die Mindestkosten zuerkannt werden. Der ungeklärte Rest ist dem Feststellungsantrag bzw. dem Abrechnungsverfahren (mit einer dortigen eventuellen Nachforderung) vorzubehalten.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: