§ 635 BGB a.F.; §§ 195, 199, 426, 634 Abs. 1 BGB

Zu § 635 BGB a.F.; §§ 195, 199, 426, 634 Abs. 1 BGBPflichten eines Statikers beim Bauen auf einem Hanggrundstück

OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2013 - 7 U 36/09BGH, Beschl. v. 10.02.2016 - VII ZR 326/13(Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)IBR 2016, 404

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

den Voraussetzungen einer fehlerfreien Statik bei der Errichtung eines Bauwerks auf einem Hanggrundstück.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Eine fehlerfreie Statik setzt voraus, dass zu erwartende Bodensetzungen mitberücksichtigt werden. Soweit sie von vorhersehbaren Geländeanschüttungen beeinflusst sind, muss auch dieser Faktor mit einbezogen werden.

2. Ein Statiker, der ein Hanggrundstück mit geplanten Anschüttungen bearbeitet, muss erkennen, dass ein Bodengutachten erforderlich ist, um die zu erwartenden und von ihm in seine statischen Berechnungen zu berücksichtigenden Setzungen zu bestimmen.

3. Zur Haftungsquote zwischen Statiker, planendem Architekten und bauausführendem Unternehmer wegen mangelhafter Aussteifung eines Gebäudes gegen hangseitigen Erddruck."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: