Zu §
BGH, Urt. v. 26.04.2018 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Ersatz von nach Vertragspreisen einschließlich eines Prozentsatzes für Allgemeine Geschäftskosten kalkulierten Vorhaltekosten wegen verzögerter Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren nach §
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Ein Anspruch auf Ersatz von nach Vertragspreisen einschließlich eines Prozentsatzes für Allgemeine Geschäftskosten kalkulierten Vorhaltekosten wegen verzögerter Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren steht dem Auftragnehmer nicht aufgrund einer entsprechenden Anwendung des §
II. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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