Zu § 648a BGB; §
OLG Stuttgart, Urt. v. 26.06.2017 - 10 U 122/16 IBR 2017,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob einem Auftragnehmer gem. § 648a BGB auch für Leistungen, für die er gem. §
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Ein Unternehmer hat aus § 648a BGB keinen Anspruch auf Sicherheit für Forderungen aus Bereicherungsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag oder § |
2. Eine ursprünglich vertraglich nicht geschuldete, aber nachträglich anerkannte Leistung führt gemäß § |
3. Im Rechtsstreit auf eine Sicherheit nach § 648a BGB genügt für die Vergütungshöhe ein schlüssiger Vortrag (Anschluss an das BGH-Urteil vom 06.03.2014, VII ZR 349/12, IBR 2014, |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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