09_03_02_04_001

 

 

Landgericht

Baukammer (Spezialkammer gem. § 71 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 GVG)

...

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

 

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gem. § 650d BGB (Bausache)

In Sachen

V. Bauunternehmen GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin ...

- Antragstellerin -

Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen

XY Z GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer ...

- Antragsgegnerin -

wegen Ansprüchen aus § 650c BGB

Vorläufiger Gegenstandswert: 200.000 Euro

wird namens und im Auftrag der Antragstellerin

beantragt,

wegen besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein gem. §§ 935, 941, 937 Abs. 2, 944 ZPO, § 650d BGB folgende

einstweilige Verfügung

zu erlassen:

I.     Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, die Leistungen:

       "Herstellung einer geschlossenen Wasserhaltung mit Spundwand"

       sowie

       "Herstellung einer Stützwand aus Spezialbeton mit besonderer Bewehrung"

       bei dem Bauvorhaben ... in ... zusätzlich zu vergüten.

II.    Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, für die bereits erbrachte Leistung "Herstellung einer geschlossenen Wasserhaltung mit Spundwand" gemäß Nr. I 80 % des darauf entfallenden Betrags aus dem Angebot Nr. ... der Antragstellerin vom ...