BVerwG - Urteil vom 07.05.1965
IV C 38.65
Normen:
2. WoBauG § 123 Abs. 5 ; Bestimmungen des Reichs- und Preußischen Arbeitsministers über die Förderung der Kleinsiedlung vom 14.9.1937 Nr. 8 Abs. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 21, 98
Vorinstanzen:
II. VGH Mannheim,
VG Stuttgart,

BVerwG - Urteil vom 07.05.1965 (IV C 38.65) - DRsp Nr. 1996/25377

BVerwG, Urteil vom 07.05.1965 - Aktenzeichen IV C 38.65

DRsp Nr. 1996/25377

»1. Das 2. Wohungsbaugesetz hat die Bestimmungen des Reichs- und Preußischen Arbeitsministers über die Förderung der Kleinsiedlung vom 14. September 1937 - auch mit Wirkung auf bereits zur Zeit seines Inkrafttretens begründete Kleinsiedlungsverhältnisse - rechtlich beseitigt. 2. Diese Beseitigung begegnet, soweit sie die Privilegierung gegenüber der Heranziehung von Anliegerleistungen für nach Inkrafttreten des Gesetzes entstehende Anliegerleistungspflichten beendet, auch nicht verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Gesichtspunkt des Verbots gesetzgeberischer Eingriffe in rechtlich endgültig abgeschlossene Rechtsverhältnisse oder der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums.

Normenkette:

2. WoBauG § 123 Abs. 5 ; Bestimmungen des Reichs- und Preußischen Arbeitsministers über die Förderung der Kleinsiedlung vom 14.9.1937 Nr. 8 Abs. 1;
Vorinstanz: II. VGH Mannheim,