OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 18.12.2018
6 A 10321/18.OVG
Normen:
BauGB § 125 Abs. 2; BauGB § 133 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Trier, vom 15.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8553/17

Abhängen der Beseitigung eines Zugangshindernisses zwischen einer Erschließungsanlage und einem Anliegergrundstück von einem Zusammenwirken der Gemeinde und des Eigentümers des Anliegergrundstücks; Abwägung aller von der Straßenplanung berührten öffentlichen und privaten Belange durch die Erläuterung der Straßenplanung in Bezug auf Breite, Aufteilung in Teileinrichtungen, Gestaltung und technische Ausführung; Erörterung und Entscheidung in dem gemeindlichen Gremium bei Zuständigkeit für die Festlegung des Bauprogramms

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.12.2018 - Aktenzeichen 6 A 10321/18.OVG

DRsp Nr. 2019/2622

Abhängen der Beseitigung eines Zugangshindernisses zwischen einer Erschließungsanlage und einem Anliegergrundstück von einem Zusammenwirken der Gemeinde und des Eigentümers des Anliegergrundstücks; Abwägung aller von der Straßenplanung berührten öffentlichen und privaten Belange durch die Erläuterung der Straßenplanung in Bezug auf Breite, Aufteilung in Teileinrichtungen, Gestaltung und technische Ausführung; Erörterung und Entscheidung in dem gemeindlichen Gremium bei Zuständigkeit für die Festlegung des Bauprogramms