VG Trier, vom 15.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8553/17
Abhängen der Beseitigung eines Zugangshindernisses zwischen einer Erschließungsanlage und einem Anliegergrundstück von einem Zusammenwirken der Gemeinde und des Eigentümers des Anliegergrundstücks; Abwägung aller von der Straßenplanung berührten öffentlichen und privaten Belange durch die Erläuterung der Straßenplanung in Bezug auf Breite, Aufteilung in Teileinrichtungen, Gestaltung und technische Ausführung; Erörterung und Entscheidung in dem gemeindlichen Gremium bei Zuständigkeit für die Festlegung des Bauprogramms
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.12.2018 - Aktenzeichen 6 A 10321/18.OVG
DRsp Nr. 2019/2622
Abhängen der Beseitigung eines Zugangshindernisses zwischen einer Erschließungsanlage und einem Anliegergrundstück von einem Zusammenwirken der Gemeinde und des Eigentümers des Anliegergrundstücks; Abwägung aller von der Straßenplanung berührten öffentlichen und privaten Belange durch die Erläuterung der Straßenplanung in Bezug auf Breite, Aufteilung in Teileinrichtungen, Gestaltung und technische Ausführung; Erörterung und Entscheidung in dem gemeindlichen Gremium bei Zuständigkeit für die Festlegung des Bauprogramms
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