OVG Saarland - Beschluss vom 08.05.2020
2 A 91/20
Normen:
VwGO § 72; VwVfG § 2 Abs. 2 Nr. 3; SGB X § 63;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 06.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1581/18

Streit um die Erstattung anwaltlicher Kosten für die Wahrnehmung der Interessen in Widerspruchsverfahren; Zwingende Kostengrundentscheidung hinsichtlich des Widerspruchsverfahrens; Maßstab für die Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren; Anwaltliche Hilfe hinsichtlich einer begehrten Weiterleistung von Unterhaltsvorschüssen

OVG Saarland, Beschluss vom 08.05.2020 - Aktenzeichen 2 A 91/20

DRsp Nr. 2020/7046

Streit um die Erstattung anwaltlicher Kosten für die Wahrnehmung der Interessen in Widerspruchsverfahren; Zwingende Kostengrundentscheidung hinsichtlich des Widerspruchsverfahrens; Maßstab für die Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren; Anwaltliche Hilfe hinsichtlich einer begehrten Weiterleistung von Unterhaltsvorschüssen