Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 19. Januar 2022 (Az.:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für ein am 05.09.2021 bei dem Verwaltungsgericht anhängig gemachtes Klageverfahren (Az.:
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