Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 10. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,00 € festgesetzt.
Die Beschwerde ist nicht begründet.
Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat nach §
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