Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung vom 2. Oktober 2019 nebst Zwangsgeldandrohung zu Unrecht abgelehnt.
I. Die nach §
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