VGH Bayern - Beschluss vom 01.02.2023
15 NE 23.56
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3;
Fundstellen:
D_V 2023, 486
NVwZ-RR 2023, 356

Abwägung der immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen der Planung der Gemeinde; Planbedingte Zunahme des Verkehrslärms für lärmbetroffene Grundstücke

VGH Bayern, Beschluss vom 01.02.2023 - Aktenzeichen 15 NE 23.56

DRsp Nr. 2023/4584

Abwägung der immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen der Planung der Gemeinde; Planbedingte Zunahme des Verkehrslärms für lärmbetroffene Grundstücke

Zur Abschätzung, ob die Schwelle der Abwägungsrelevanz erreicht ist oder nicht bzw. mit welchem Gewicht eine zu prognostizierende Belastung in die Abwägung einzustellen ist, muss der Satzungsgeber klare Vorstellungen von den immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen seiner Planung haben. Die Anforderungen des § 2 Abs. 3 BauGB erlauben nur dann, auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte zu verzichten, wenn schon nach der Zahl der täglich zu erwartenden Kraftfahrzeugbewegungen im Hinblick auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls keine Belästigungen zu besorgen sind, die die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.

Tenor

I.

Der am 16. August 2022 bekannt gemachte Bebauungsplan Nr. ** ** *** "H******" der Antragsgegnerin wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. ** ** *** "H******" der Antragsgegnerin, bekannt gemacht am 16. August 2022.