Antragsbefugnis eines Windenergieanlagenbetreibers im Normenkontrollverfahren betreffend eine Konzentrationszonenplanung durch den Flächennutzungsplan der Gemeinde; Erfordernis der Beschränkung des Antrags auf die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unter dem Gesichtspunkt der Statthaftigkeit
OVG Saarland, Urteil vom 04.02.2020 - Aktenzeichen 2 C 341/18
DRsp Nr. 2020/3691
Antragsbefugnis eines Windenergieanlagenbetreibers im Normenkontrollverfahren betreffend eine Konzentrationszonenplanung durch den Flächennutzungsplan der Gemeinde; Erfordernis der Beschränkung des Antrags auf die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unter dem Gesichtspunkt der Statthaftigkeit
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